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   VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02   

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https://dejure.org/2004,37335
VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02 (https://dejure.org/2004,37335)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2004 - 64-IV-02 (https://dejure.org/2004,37335)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 64-IV-02 (https://dejure.org/2004,37335)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02
    Mit Urteil vom 27. September 2001 (2 AZR 389/00) hob das Bundesarbeitsgericht das vorangegangene Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2000 auf, soweit dieses die Berufung hinsichtlich des Auflösungsantrages zurückgewiesen hatte.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02
    Dieses Urteil konnte vom Beschwerdeführer selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV03; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1997 - Vf. 56-IV-97; BVerfGE 37, 67 [74]; a.A.: BayVerfGH, BayVBl. 1990, 287 f.), sodass für eine selbstständige Verfassungsbeschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand.
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02
    Allerdings konnte die das Ablehnungsgesuch zurückweisende Entscheidung zunächst zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, weil mit ihr gemäß § 49 Abs. 3 ArbGG über das Befangenheitsgesuch abschließend befunden wurde (vgl. BVerfGE 24, 56 [61]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02
    Dieses Urteil konnte vom Beschwerdeführer selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV03; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1997 - Vf. 56-IV-97; BVerfGE 37, 67 [74]; a.A.: BayVerfGH, BayVBl. 1990, 287 f.), sodass für eine selbstständige Verfassungsbeschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand.
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Das Urteil kann zwar selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden kann (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 28. November 2003, Vf. 64-IV-02 und 31IV-03 jeweils m.w.N.).
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